Der Weg zur Kur
1. Der Arzt / Die ÄrztinEs ist Sache des/r behandelnden Arztes/Ärztin, die Dringlichkeit einer Kur zu bescheinigen. Je nach Schwere des Krankheitszustandes wird Ihnen Ihr Arzt eine ambulante oder stationäre Kur empfehlen. Beide Kurformen dauern in der Regel drei Wochen.
2. Die gesetzliche Krankenkasse
Die Krankenkasse ist immer Ihr Ansprechpartner. Dort erhalten Sie alle notwendigen Auskünfte und auch die Antragsformulare. Beihilfeberechtigte wenden sich an ihre Beihilfestelle.
3. Amtliche Begutachtung der Notwendigkeit einer Kur
Bevor eine beantragte Kur durch einen Sozialleistungsträger bewilligt werden kann, ist grundsätzlich stets eine Überprüfung der Notwendigkeit der Maßnahme durch eine neutrale ärztliche Institution vorgeschrieben (Medizinischer Dienst, Amtsarzt, o.a.). Vielfach erfolgt die Begutachtung aufgrund der vorliegenden Krankenakten auf schriftlichem Wege. Es kann jedoch auch eine körperliche Untersuchung angeordnet werden.
4. Wer trägt die Kosten?
Sie können jederzeit auf eigene Kosten zur Kur fahren. Wenn die Kur medizinisch notwendig geworden ist, gibt es innerhalb des gegliederten Systems unserer Sozialversicherung und nach dem Beamtenrecht nach wie vor die Möglichkeit, die Kosten von einem der Leistungsträger ganz oder teilweise ersetzt zu bekommen. Zuständig ist:
(a) für den, der krankenversichert ist, sowie in der Regel für Rentner, Hausfrauen und Kinder, die selbst oder als Familienmitglied krankenversichert sind = gesetzliche Krankenkasse
(b) für den, der rentenversichert ist oder es eine bestimmt Zeit lang war = gesetzliche Rentenversicherung
(c) nach einem Arbeitsunfall (einschließlich Wegeunfall, auch bei Schul- und Kindergartenbesuch) = Unfallversicherungsträger, Berufsgenossenschaften
(d) für Angehörige des öffentlichen Dienstes (soweit kein Anspruch nach a, b, c besteht) = Beihilfestelle
5. Gesetzliche Einschränkungen
Für die Gewährung von Kuren gilt eine Reihe von gesetzlichen Beschränkungen. Bei allen Kuren, bei denen eine Kostenübernahme oder ein Zuschuss aus Kassen öffentlich-rechtlicher Leistungsträger gewährleistet wird, gilt, dass eine Wiederholungskur erst nach Ablauf von drei Jahren bewilligt werden kann, es sei denn, dass eine vorzeitige Wiederholung Für oder eine Kur wegen einer anderen Krankheit aus dringenden medizinischen Gründen erforderlich ist.
6. Ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationskur
Bei dieser Kurform (früher: "Offene Badekur", jetzt nach Sozialgesetzbuch V §23,2 "Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten") können Sie Kurort und Unterkunft im Einvernehmen mit Ihrem Arzt weitgehend frei wählen. Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und 85 Prozent der Kurmittelkosten. Zu den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe, Fahrtkosten) kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss bis zu höchstens 13€ pro Tag gewähren.
Eine besondere Form der ambulanten Kur ist die Kompaktkur. Sie wird indikationsabhängig in bestimmten Kurorten durchgeführt. Es werden Gruppen von jeweils bis zu 15 Teilnehmern zusammengestellt, für die ein besonders intensives Behandlungsprogramm mit einem festen Stundenplan vorgesehen ist.
7. Der Kurarzt
Bei einer ambulanten Kur müssen Sie sich vor Ort zuerst an den Kurarzt wenden. Dieser ist aufgrund seiner jahrelangen, einschlägigen Erfahrungen mit der Wirksamkeit der ortsspezifischen Kurmittel in der Lage, nach Beurteilung des Kurgastes und dessen Gesundheitszustandes einen entsprechenden Kurbehandlungsplan mit allen in Frage kommenden Anwendungen aufzustellen, um den bestmöglichen Erfolg zu erreichen.
8. Stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationskur
Reichen ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen nicht aus, dann kann die Krankenkasse bzw. der sonst zuständige Sozialleistungsträger eine stationäre Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Einrichtung bewilligen (§§23,4; 40,2 SGB V), mit denen ein Versorgungsvertrag besteht (§111SGB V). Hierbei werden grundsätzlich die gesamten Kosten übernommen, jedoch ist pro Kalendertag eine Selbstbeteiligung von 10 € zu leisten. Die Heilverfahren sind grundsätzlich auf drei Wochen begrenzt, und die Wiederholung einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme ist in der Regel frühestens nach vier Jahren möglich. Es gibt gesetzlich prinzipiell vorgesehene sowie individuell medizinisch begründete Ausnahmen, über die Sie Ihre Krankenkasse informiert.
9.Rezepte
Sollten Sie keine Kur genehmigt bekommen, können Sie sich von Ihrem Hausarzt oder Orthopäden ein Rezept für Anwendungen der physikalischen Therapie verordnen lassen. Dieses kann im Parkhotel Bayersoien eingelöst werden. Die Zuzahlung beträgt 10 € plus 10% des Rezeptwertes.
Parksanatorium Bayersoien
Das Parksanatorium Bayersoien befindet sich im Gebäude des Parkhotel Bayersoien und hat eine Zulassung für stationäre Kuren über die gesetzlichen Krankenkassen (§ 111 SGB V).Residenz im Kurpark
Die Residenz im Kurpark ist für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen über die Beihilfe zugelassen.Sie steht unter ständiger ärztlicher Betreuung durch Frau Dr. Fehle-Friedel und erfüllt die Voraussetzungen nach § 107 Abs. 2 SGB V.
Es werden nach ärztlichem Behandlungsplan besondere Heilbehandlungen durchgeführt, für die das Sanatorium über die notwendigen Einrichtungen und besonders geschulte Therapeuten verfügt.
Sie hat keine vertragliche Vereinbarung mit einem Sozialversicherungsträger.
>> www.residenz-im-kurpark.de
Preisbeispiele für private Kuren
WellVital Kur: "Moorgesund"
Die Moorkur für Selbstzahler. Immer mehr Menschen nutzen ihren Urlaub, um aktiv etwas für ihre Gesundheit zu tun. Das umfangreiche Verwöhnprogramm im Parkhotel Bayersoien gekoppelt mit medizinischer Kompetenz verspricht „Gesundheit, die Spaß macht!“.
14 Übernachtungen im Landhauszimmer inkl. Kurbeitrag, Wellness-Verwöhnpension, ärztliche Untersuchung, 1 Begrüßungsgetränk an der Bar, 1 Obstteller auf dem Zimmer, 6x Moor-Ritual (6 Moorbäder wahlweise zum Thema „Linderung & Heilung“, „Balance & Stärkung“ oder „Unser Wunsch-Baby“), 6x Massage, 1x Aromabad, Nutzung des Vitalquells // ganzjährig buchbar€ 1888,00 p.P. im DZ // 2168,00 im EZ
Moor-Baby-Arrangement: "Kinderwunsch"
Für kinderlose Paare: Die spezifischen Inhaltsstoffe des Bayersoier Moores ermöglichen häufig eine erfolgreiche Kinderwunschbehandlung. Die Moor-Therapie ist kostengünstiger und angenehmer als eine künstliche Befruchtung, die vielen Verwöhnfaktoren des 4-Sterne-Superior-Parkhotels begünstigen die Therapie zusätzlich.
2 Wochen
14 Übernachtungen im Kuschelzimmer inkl. Wellness-Verwöhnpension, 2 ärztliche Untersuchungen, 6x Moor-Ritual „Unser Wunsch-Baby“ (Bergkiefern-Hochmoor-Bad), 6x anregende Massage, 2x Beckenbodengymnastik oder Reflexzonen-Therapie (20 Min.), Nutzung des Vitalquells // ganzjährig buchbar
ab € 1833,00 p.P im DZ // ab € 2113,00 im EZ
3 Wochen
21 Übernachtungen im Kuschelzimmer inkl. Wellness-Verwöhnpension, 2 ärztliche Untersuchungen, 9x Moor-Ritual „Unser Wunsch-Baby“ (Bergkiefern-Hochmoor-Bad), 9x anregende Massage, 3x Beckenbodengymnastik oder Reflexzonen-Therapie (20 Min.), Nutzung des Vitalquells // ganzjährig buchbar
ab € 2559,00 p.P. im DZ // ab € 2979,00 im EZ
2 Wochen
14 Übernachtungen im Kuschelzimmer inkl. Wellness-Verwöhnpension, 2 ärztliche Untersuchungen, 6x Moor-Ritual „Unser Wunsch-Baby“ (Bergkiefern-Hochmoor-Bad), 6x anregende Massage, 2x Beckenbodengymnastik oder Reflexzonen-Therapie (20 Min.), Nutzung des Vitalquells // ganzjährig buchbar
ab € 1833,00 p.P im DZ // ab € 2113,00 im EZ
3 Wochen
21 Übernachtungen im Kuschelzimmer inkl. Wellness-Verwöhnpension, 2 ärztliche Untersuchungen, 9x Moor-Ritual „Unser Wunsch-Baby“ (Bergkiefern-Hochmoor-Bad), 9x anregende Massage, 3x Beckenbodengymnastik oder Reflexzonen-Therapie (20 Min.), Nutzung des Vitalquells // ganzjährig buchbar
ab € 2559,00 p.P. im DZ // ab € 2979,00 im EZ
>> Weitere Medical Wellness-Arrangements
Die o.g. ab-Preise beziehen sich auf die angegebene Zimmerkategorie bei Anreise in der Zeit vom 7. Januar bis 30. April 2010. Der tatsächliche Preis errechnet sich nach der gewünschten Zimmerkategorie und Saisonzeit. Sie verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Hinzu kommt - sofern nicht anders angegeben - die örtliche Kurtaxe, pro Tag und Person: € 1,50 (Mai bis Oktober), € 1,00 (November bis April). Fehler / Änderungen vorbehalten.