Das Parksanatorium ist für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen über die Beihilfe zugelassen.
Es werden nach ärztlichem Behandlungsplan besondere Heilbehandlungen durchgeführt, für die das Sanatorium über die notwendigen Einrichtungen und besonders geschulte Therapeuten verfügt. Sie hat keine vertragliche Vereinbarung mit einem Sozialversicherungsträger.