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Kur beantragen

Kurantrag – wie geht das?

Gerne bieten wir Hilfestellung, wie und wo Sie Ihre Kur beantragen können:
1. Parksanatoirum

Das Parksanatorium ist für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen über die Beihilfe zugelassen.

Es werden nach ärztlichem Behandlungsplan besondere Heilbehandlungen durchgeführt, für die das Sanatorium über die notwendigen Einrichtungen und besonders geschulte Therapeuten verfügt. Sie hat keine vertragliche Vereinbarung mit einem Sozialversicherungsträger.

2. DER ARZT / DIE ÄRZTIN

Es ist Sache des/r behandelnden Arztes/Ärztin, die Dringlichkeit einer Kur zu bescheinigen. Je nach Schwere des Krankheitszustandes wird Ihnen Ihr Arzt eine ambulante oder stationäre Kur empfehlen. Beide Kurformen dauern in der Regel drei Wochen.

Beihilfeberechtigte wenden sich an ihre Beihilfestelle.

3. WER TRÄGT DIE KOSTEN?

Sie können jederzeit auf eigene Kosten zur Kur fahren. Wenn die Kur medizinisch notwendig geworden ist, gibt es innerhalb des gegliederten Systems unserer Sozialversicherung und nach dem Beamtenrecht nach wie vor die Möglichkeit, die Kosten von einem der Leistungsträger ganz oder teilweise ersetzt zu bekommen.

Zuständig ist:
  1. für den, der krankenversichert ist, sowie in der Regel für Rentner, Hausfrauen und Kinder, die selbst oder als Familienmitglied krankenversichert sind = gesetzliche Krankenkasse,
  2. für Angehörige des öffentlichen Dienstes = die Beihilfestelle
4. GESETZLICHE EINSCHRÄNKUNGEN
Bei rechtlichen Leistungsträgern gilt, dass eine Wiederholungskur erst nach Ablauf von drei Jahren bewilligt werden kann, es sei denn, dass eine vorzeitige Wiederholung oder eine Kur wegen einer anderen Krankheit aus dringenden medizinischen Gründen erforderlich ist.
5. REZEPTE
Sollten Sie keine Kur genehmigt bekommen, können Sie sich von Ihrem Hausarzt oder Orthopäden ein Rezept für Anwendungen der physikalischen Therapie verordnen lassen, das von uns zu den üblichen Beihilfesätzen abgerechnet wird.
6. STATIONÄRE REHABILITATIONSKUR
Die Heilverfahren dauern mindestens drei Wochen, werden u.U. primär gleich für einen längeren Zeitraum genehmigt oder können je nach Notwendigkeit verlängert werden. Die Anwendung für eine stationäre Kurmaßnahme verordnen die Kurärzte vor Ort, denn mindestens 1x wöchentlich erfolgt eine Kontrolle des Kurverlaufs und der Fortschritte durch die therapeutischen Maßnahmen.